Bestattungsformen:

 Erdbestattung

 

Eine der ältesten und traditionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

  • Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist
  • Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich

 

In der Regel wird der Verstorbene an seinem Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen.

 

Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

 

 

Feuerbestattung

 

Bei der Feuerbestattung, die mit und ohne Trauerfeier durchgeführt werden kann, wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die zurückbleibende Asche wird in einer Urne aufbewahrt und anschließend dem auserwählten Friedhof zur Bestattung übergeben. Als Beisetzungsstätten werden Urnen-Reihengräber, Familiengräber und Mauernischen sowie anonyme Urnengrabfelder angeboten.

 

Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. 

 

 

 Seebestattung

 

Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Hinterbliebenen erhalten ein Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen.

Hinweis: Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden. 

 

 

Anonyme Bestattung

 

Auch der anonymen Bestattung geht wahlweise eine Feuerbestattung oder eine Erdbestattung hervor. Die Beisetzung erfolgt je nach Wunsch,mit oder ohne Beisein der Angehörigen auf einer vom Friedhof vorgegebenen anonymen Rasenfläche. Grabpflegeleistungen fallen nicht an.

 

Hinweis: Die anonyme Urnenbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine anonyme Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.

 

 

 

 

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